Gutachten
Gutachten für das Bundessozialamt
Es werden von mir in meiner Ordination Gutachten im Auftrag des Bundessozialamtes (Sozialministeriumservice) zur Bestimmung des Behindertengrades durchgeführt.
Die Einladung mit Datum und Uhrzeit der Untersuchung wird mit der Post zugeschickt.
Sollten, seit der Antragstellung, noch weitere Befunde (Untersuchungen, Arztbriefe, Röntgenbilder u.ä.) erhoben worden sein, können diese zur Untersuchung mitgebracht werden (maximal 3 Stück).
Unbedingt notwendig sind:
- Die Einladung zur Untersuchung
- Ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepaß, Führerschein)
- Eine vom (Haus)Arzt bestätigte Liste ALLER Medikamente die eingenommen werden (auch Medikamente "bei Bedarf"), einschließlich der Schmerzmittel